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Über den Freilauf und Jagdunfälle [Anzeige.]

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der AGILA Haustierversicherung und ist ebenfalls in AGILAs Tiermagazin erschienen (Ausgabe 10 | 22)

 

Wir alle möchten unseren Hunden die größte mögliche Freiheit bieten. Was gibt es Schöneres als gemeinsam den Wald und die Natur zu erkunden? Wir lieben es. Wir sind viel im Wald unterwegs und versuchen uns hierbei stets überaus rücksichtsvoll zu verhalten, denn viele vergessen, dass wir uns hierbei in einem fremden Lebensraum bewegen. Ich habe hier schon oft äußerst respektlose Hundehalter gesehen. Die Hunde können nichts dafür. Schließlich ist es ihnen nicht anders gezeigt worden. Wir Menschen tragen die Verantwortung für unsere Hunde und sind für sie verantwortlich. Ich werde nie vergessen, wie ich einen Retriever im Wald hab jagen gesehen. Mehr als wütend habe ich den Besitzer dringlich gebeten seinen Hund zu sich zu nehmen. "Ich weiß gar nicht, was Ihr Problem ist? So ist er wenigstens müde, wenn wir nach Hause kommen." Und das ist sicher kein Einzelfall...

 

Doch darf ich meinen Hund eigentlich zu jeder Zeit an jedem Ort frei laufen lassen?

Eine bundeseinheitliche Regelung, wo der Hund ohne Leine frei laufen darf, gibt es nicht. Die einzelnen Bundesländer bestimmen selbst, wann es wo eine Leinenpflicht gibt (Landeswaldgesetze). So gibt es zum Beispiel in einigen Bundesländern die sog. Brut- und Setzzeit, zu der Hunde an der Leine zu führen sind. Waldstücke, die in privatem Eigentum stehen, können eigenen Regeln unterliegen. Informationen hierzu findet man in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde.

Immer dort, wo es um die Freiheit eines Einzelnen geht, geht es gleichzeitig immer um Einschränkungen anderer. Das Interesse, dem eigenen Hund möglichst viel Freiheit zu gewähren, kollidiert daher oft mit dem Interesse des Jägers, der die Wildtiere in seinem Revier schützen möchte. Der Jäger ist für das Wohl der Wildtiere zuständig und dies umfasst selbstverständlich auch, dass sie in Frieden dort leben können und möglichst unbeschwert ihre Jungen aufziehen können.

 

Doch was passiert, wenn ein Hund den Weg verlässt und gezielt jagen geht? Darf ein Jäger eigentlich einen jagenden Hund erschießen?

 

Grundsätzlich ja, allerdings ist dies an hohe Anforderungen geknüpft. 

 

Die grundlegenden Regeln des Jagdschutzes finden sich in § 23 des Bundesjagdschutzgesetzes. Hiernach ist das Wild unter anderem vor wildernden Hunden und Katzen zu schützen. Jedes Bundesland hat zudem eigene Vorschriften erlassen, wann ein Jäger befugt ist, einen wildernden Hund zu erschießen. Auch hier lohnt sich also ein Blick in die Regelungen des eigenen Bundeslandes.

Ganz allgemein lässt sich sagen, dass der Hund ohne Aufsicht unterwegs und dadurch grundsätzlich in der Lage sein muss, das Wildtier zu gefährden. Der Hund muss dem Wild erkennbar nachstellen, sodass ein unbeaufsichtigtes Streunen zunächst nicht ausreicht. Die Vorschriften gehen allerdings nicht so weit, dass ein Hetzen erforderlich ist. Es reicht, dass der Hund deutlich sichtbar die Fährte des Wildtieres aufgenommen und dieses zielgerichtet verfolgt. 

 

Hierbei ist höchst problematisch, dass die Vorschriften einen breiten Auslegungsspielraum bieten. Wann sich ein Hund im Einwirkungsbereich seines Menschen befindet, kann im Einzelfall höchst strittig sein. Befindet sich ein Hund noch im Einwirkungsbereich, wenn er "nur" 20 Meter entfernt ist, jedoch von seinem Halter noch gesehen werden kann? Oder muss sich der Hund hierfür außer Sichtweite befinden? Und wie verhält es sich, wenn der Mensch wie in meinem oben beschriebenen Beispiel überhaupt nicht beabsichtigt, auf den Hund einzuwirken, sondern froh ist, dass der Hund sich selbst beschäftigt und anschließend müde in seinem Korb liegt?

Nicht selten landen derartige Fälle vor Gericht. Doch kein Gerichtsurteil bringt dem Halter seinen Hund zurück, sodass es stets darum gehen muss, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, dass die Auslegung eines Begriffes über das Leben des Hundes entscheidet. 

Um Sicher zu gehen, sollte man im Wald eine gut sichtbare Schleppleine nutzen, die von Weitem gut erkennbar ist, sodass man nicht nur selbst schnell eingreifen kann, sondern auch einem möglicherweise anwesenden Jäger signalisiert, dass man auf seinen Hund einwirken kann. Der Hund sollte zudem so erzogen werden, dass er die vorgegebenen Wanderwege gar nicht erst verlässt. Während wir durch ein Waldstück laufen, sollten wir uns immer vor Augen halten, dass wir hier nur als Gast sind. Wir haben den Lebensraum der Wildtiere zu respektieren und da wir für das Verhalten unseres Hundes verantwortlich sind, sollten wir unsere Vierbeiner so erziehen, dass sie bei uns bleiben und kein Wildtier stören.

 

Und nicht vergessen:

Stöbert ein Hund Wild nach, hetzt oder reißt er das Tier, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesjagdgesetz vor, was ein Bußgeld nach sich zieht. Werden Wildtiere verletzt oder getötet, ergibt sich zudem eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Jagdpächter. Außerdem kann ein ein Hund nach einem derartigen Vorfall als gefährlich im Sinne des Landeshundegesetzes eingestuft werden. 

Ihr findet diesen Artikel auch in AGILAs Tiermagazin (Ausgabe 10 / 22)

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