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Wer haftet bei einer Bissverletzung während einer Hundebetreuung? [Anzeige.]

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der AGILA Haustierversicherung

 

Gerade im Bereich von Haftungsfragen gibt es unglaublich viele Gerüchte, Mythen und falsche Vorstellungen unter Hundehaltern. Während einige durch die Welt laufen, als würden sie sich in einem rechtsfreien Raum bewegen, sind andere davon überzeugt, dass sie keine Haftung trifft, wenn sie „nichts falsch gemacht haben“. Andere Hundehalter sind davon überzeugt, dass sie keine Haftung treffen kann, wenn der Hund mit einer anderen Person unterwegs gewesen ist. 

 

Doch all das ist falsch. Wann man als Hundehalter haftet, warum und wie, das erfahrt ihr in diesem Artikel. Zudem wird die Frage geklärt: wer haftet, wenn der Hund sich in der Hundebetreuung befand?

Grundsätzlich haften wir Hundehalter für die Schäden, die unsere Hunde verursachen. Diese sogenannte Tierhalterhaftung regelt § 833 Satz 1 BGB. Hierbei handelt es sich um eine Gefährdungshaftung, d.h. der Tierhalter haftet für alle Schäden, auch ohne eigenes Verschulden.

§ 833 S.1 BGB:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Doch wer haftet eigentlich, wenn das Tier durch eine fremde Person betreut wird und währenddessen ein Schaden entsteht?

Eine denkbare und klassische Situation wäre, dass jemand den Hund betreut und ausführt und dieser sich auf einem Spaziergang losreißt und einen anderen Hund beißt und verletzt.

Wer in diesem Fall haftet, hängt davon ab, in welcher vertraglichen Beziehung die fremde Person zu dem Tierhalter steht. Handelt es sich um eine reine Gefälligkeit unter Familienmitgliedern oder Freunden, so haftet der Tierhalter auch ohne seine Anwesenheit.

Handelt es sich jedoch um einem professionellen Hundesitter oder eine Hundetagesstätte, sodass ein vertragliches Verhältnis zwischen diesem und dem Halter vorliegt, haftet der Hundesitter, es sei denn er kann den einen sog. Entlastungsbeweis erbringen und glaubhaft darlegen, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erbracht hat. Die Haftung entfällt ebenfalls, wenn der Schaden selbst bei Vorliegen dieser Sorgfalt unvermeidbar gewesen ist.

Und wenn es doch dazu kommen sollte, dass unser Hund einen Schaden verursacht, dann sind wir mit einer Hundehaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite. Diese ist noch nicht in allen Bundesländern Pflicht und teilweise auch erst ab einer bestimmten Widerristhöhe, doch wer schlau genug ist, versichert seinen Hund – egal, ob es eine Pflichtversicherung ist und egal ob klein oder groß. Empfehlen kann ich euch die AGILA

Haustierversicherung, bei der ihr bereits ab 4,08 EUR monatlich abgesichert seit.

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