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Tödliche Hitzefalle Auto [Anzeige.]

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der AGILA Haustierversicherung und ist ebenfalls in AGILAs Tiermagazin erschienen (Ausgabe 07 | 22)

Wusstest du, dass bei einer Außentemperatur von nur 20 Grad nach 60 Minuten 46 Grad in einem Auto sein können? Bei 32 Grad Außentemperatur erreicht man bereits nach 30 Minuten 48 Grad. Beide Szenarien würden für unsere Hunde eine tödliche Falle darstellen. 

Wir alle wissen also, dass wir unsere Hund im Sommer nicht im Auto zurücklassen dürfen. Auch nicht für einige Augenblicke. Wichtig zu wissen ist, dass auch ein geöffnetes Fenster nicht sicherstellen kann, dass das Auto nicht überhitzt. Auch ein im Schatten geparktes Auto kann im Sommer zur tödlichen Falle werden. 

 

Für mich ist das ein so sensibles Thema, dass ich im Sommer stets mit suchendem Blick über Parkplätze laufe. Ich habe immer Angst, an einem Auto vorbei zu laufen und das sich darin befindende Tier zu übersehen, daher schaue ich im Sommer immer genau, ob jemand sein Haustier in einem Auto der Hitze schutzlos ausgeliefert hat. 

 

Uns allen kann es passieren: wir laufen an einem Auto vorbei und im Kofferraum sitzt ein hechelnder Hund, während die Sonne das Auto immer weiter erhitzt. Daher ist es unabdingbar zu wissen, wie wir uns in einer solchen Situation verhalten können. Wie können wir helfen? Was ist erlaubt und wie sichern wir uns ab, falls wir erhebliche Maßnahmen ergreifen müssen? Wo liegt die Grenze zur Strafbarkeit?

Auf der rechtlich sichersten Seite ist man, wenn man zunächst versucht, die Besitzer des Tieres ausfindig zu machen. Ist dies nicht möglich oder reagiert der Halter nicht, ist der nächste Ansprechpartner die Polizei oder Feuerwehr. Diese entscheiden vor Ort nach ihrem besten Wissen und Gewissen, wie sie weiter vorgehen können und wie man dem Tier am besten helfen kann. 

 

Sollte jedoch die Verfassung des Tieres derart schlecht sein, dass ein weiteres Abwarten unzumutbar erscheint, kann im Rahmen des entschuldigenden Notstandes die Scheibe direkt eingeschlagen werden. 

Doch woran erkennt man, dass das Tier einen Hitzeschlag erleidet?

Hunde, die überhitzen, fühlen sich heiß an, haben einen schnellen Puls und neigen dazu, zu torkeln. Wenn man nun aber vor einem Auto steht, kann man weder den Hund anfassen, noch den Puls fühlen oder das Gangbild begutachten. 

 

Was wir aber sehen können ist, ob der Hund stark hechelt. Bei einem Hitzeschlag sind Zunge,Schleimhäute und Augen gerötet. Betroffene Hunde speicheln stark, wirken teilnahmslos. Der Hals ist oft lang gestreckt und die Zunge hängt weit heraus. Gegebenenfalls hat der Hund sich bereits übergeben. 

 

All das sind Signale, die ein weiteres Abwarten unmöglich machen, sodass man nicht auf Polizei oder Feuerwehr warten, sondern stattdessen direkt selbst die Scheibe einschlagen und den Hund befreien sollte. 

In diesem Fall ist stets ratsam, die Situation für Beweiszwecke zu dokumentieren, also ein Foto oder Video von den Gegebenheiten zu erstellen. Zudem kann man versuchen Zeugen zu suchen, die den Vorfall bestätigen. Außerdem sollte man das Kennzeichen, die Uhrzeit und den genauen Ort notieren.

Oft hören an dieser Stelle die guten Ratschläge auf, doch was mache ich, wenn ich den Hund aus dem Auto befreit habe, damit ich ihm weiterhin helfen kann?

Sofort sollte der Hund in den Schatten und an einen kühleren Ort. Es wäre fatal, den Hund direkt mit kaltem Wasser zu übergießen, denn die Temperatur muss langsam und behutsam gesenkt werden. Hierzu kannst du zum Beispiel nasse Handtücher zunächst um die Beine wickeln. Gehe behutsam vor und kühle nach und nach auch den Bauch, den Brustkorb und zuletzt den Kopf. Sollte der Hund bewusstlos sein, solltest du sicherstellen, dass sich keine Fremdkörper im Maul befinden und die Zunge freilegen. 

 

Der Hund sollte zudem so schnell es geht einem Tierarzt vorgestellt werden.

Und was passiert anschließend mit den Haltern des Tieres?

Die Besitzerinnen und Besitzer des Tieres werden in einer solchen Situation nur dann nach dem Tierschutzgesetz verfolgt, wenn sie vorsätzlich gehandelt, dem Tier also absichtlich Schmerzen und Leid zugefügt haben. Für etwaige Kosten einer Befreiung des Tieres müssen sie jedoch aufkommen, sofern diese erforderlich war. 

Ihr findet diesen Artikel auch in AGILAs Tiermagazin (Ausgabe 07 / 22)

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